Abfallartenlexikon
Wir entsorgen und verwerten alles von A, wie Asbest bis Z, wie Ziegel!
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Egal, ob Privatpersonen oder Unternehmen – entsorgen Sie mit uns gemeinsam Ihren Grünschnitt, verwerten Sie mit uns die Überreste Ihrer Hausentrümpelung, die Erzeugnisse Ihrer Baustelle, das Resultat Ihres Polterabends oder Ihren Baustellenmischabfall.
Hier gibt es einen Überblick über die gängigsten Abfallarten.
Sind Sie sich dennoch unsicher, helfen wir Ihnen gerne weiter!
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Asbest
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
Tondachziegel
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Was ist Asbest?
Unter asbesthaltigen Abfällen versteht man eine Gruppe von faserförmigen Mineralien, die aufgrund ihrer vielseitigen Eigenschaften (z.B. thermische Beständigkeit und Faserstruktur) für eine Vielzahl technischer Anwendungen sehr interessant ist.
In den Asbest Container darf:
In den Asbest Container darf nicht:
- Eternit
- Eternitplatten
- Welleternitplatten
- Eternit-Blumenkästen
- Asbest-Blumenkästen
- Wellasbest
- Asbestzementrohre
- Asbesthaltiges Dämmmaterial
- Asbesthaltige Dachpappe
Asbest entsorgen:
Alle Asbestabfälle müssen in BigBags oder in Fässern, die für Asbest geeignet sind, staubdicht verpackt sein. Es ist folgendes zu beachten:
- Die BigBags und Fässer müssen staubdicht verschlossen und von außen sauber sowie deutlich mit Asbest-Symbol gekennzeichnet sein.
- Die BigBag’s und Fässer dürfen nicht beschädigt sein.
Bei beschädigten oder nicht dicht verschlossenen Big Bags oder Fässern erfolgt eine Abweisung dieser Ladung!
- Asbesthaltige Abfälle werden je nach Beschaffenheit auf einer DKI oder DKII Deponie abgelagert oder müssen in einer Untertagedeponie entsorgt werden.
- Eine Analytik nach DepV und eine Grundlegende Charakterisierung sind nach Vorlage des LfU erforderlich.
AVV-Nummern:
170605* Asbesthaltige Baustoffe (z.B. Eternitplatten)
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Bauschutt
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
Tondachziegel
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Was ist Bauschutt?
Als gemischter Bauschutt werden Baustellenabfälle bezeichnet, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallen. Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Baumaterialien. Darin unterscheidet er sich vom Baustellenmischabfall, der auch nicht-mineralische Abfälle enthält. Wer Bauschutt entsorgen möchte, sollte daher darauf achten, dass keine Störmaterialien enthalten sind.
Zum gemischten Bauschutt zählen:
Zum gemischten Bauschutt zählen nicht:
- Ziegel
- Porzellan und Keramik (z.B. Poltergut) Fliesen (z.B. Küchenfließen oder Badezimmerfließen)
- Putzreste
- Mörtel
- Beton ohne Bewehrung Klinkersteine
- Mauersteine
- Pflastersteine
- Natursteine und Felsen
- Dachziegel
- Glasabfälle
- Holzreste und Sägespäne
- Bodenaushub wie Erde, Lehm, Kies und Sand Metall wie Heizkörper und Kabel
- Flüssige Abfälle
- Staubförmige Materialien
- Schamottsteine
- Strahlsand
- Ytong
- Gips
Bauschutt entsorgen und recyceln:
Unbelasteter Bauschutt wird durch diverse Brech- und Aufbereitungsprozesse zum Recycling-Mix 0/45 bzw. Recycling-Sand 0/5 verarbeitet und als Recyclingprodukt verkauft.
Bei beispielsweise durch Schwarzanstrich verunreinigtem Bauschutt oder bei Bauschutt mit Altlastenverdacht ist zur Einstufung eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) notwendig.
Dabei wird der Bauschutt gemäß den aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorgaben begutachtet. Je nach Ergebnis kann das Material auf einer entsprechenden Deponie oder in einer Grube entsorgt beziehungsweise über unsere Aufbereitungsanlagen zu Deponieersatz- oder Versatzbaustoff verarbeitet werden.
Potenzial der Baustoffverwertung – Anmerkung:
Im Zuge von Bau- und Abrissverfahren fallen in Deutschland jährlich ca. 200 Millionen Tonnen Baustellenabfälle an. Etwa 25-30% der Abfälle bestehen aus mineralischem Bauschutt, der potenziell stofflich wiederverwertet werden kann. Verantwortliche Personen wie Bauherren und Abrissleiter sollten deshalb Sorge dafür tragen, Abfälle auf der Baustelle von Anfang an möglichst sortenrein zu erfassen, um Ressourcen zu bewahren. Zudem sind die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
AVV-Nummern:
170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik,
die gefährliche Stoffe enthalten
170107* Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Baustellenmischabfall
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Was ist Baustellenmischabfall?
Baustellenmischabfälle entstehen in Baubetrieben, beispielsweise bei Neubauten, Umbauten und Entkernungen von Häusern oder Wohnungen. Im Gegensatz zum Bauschutt, der ausschließlich aus mineralischen Abfällen besteht, finden sich im Baustellenmischabfall auch sonstige Baumaterialien wie Holz, Kunststoffe, Metalle, Papier, Pappe, Kartonagen und Folien. Der Unterschied zum hausmüllähnlichen Gewerbeabfall besteht vor allem in den höheren Bestandteilen an Holz, Metall und mineralischen Gemischen. Dabei dürfen ausschließlich feste Stoffe in den Mischabfall-Container. Flüssigkeiten sind gesondert zu entsorgen.
In den Baustellenmischabfall gehören:
In den Baustellenmischabfall gehören nicht:
- Bauschutt (in geringen Mengen) Metallschrott, z. B. Moniereisen, Heizkörper, Träger
- Holz, z. B. Bau- und Abbruchholz, auch lackiertes Holz
- Papier, z. B. leere Zementsäcke
- Kabel und Rohre
- Tapetenreste
- Teppichboden
- Folienreste
- Styropor (Verpackungsstyropor)
- künstliche Mineralfasern, z. B. mineralisches Dämmmaterial
- (Steinwolle, Glaswolle) Asphalt Elektronikschrott Asbest
- Gips/Ytong
- HBCD-haltige Abfälle imprägnierte Außenhölzer, z. B. Fensterholz, Bahnschwellen, Zaunelemente
- Farben und Lacke, Chemikalien
- Batterien
- Hausmüll, z. B. Bioabfälle, Grünabfälle
- Lebensmittel und Konservendosen
- Ölhaltige Abfälle, z.B. Ölfilter aus Kfz-Werkstätten
- Generell flüssige, staubende oder gefährliche Abfälle
AVV-Nummer:
170904 Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 170901, 170902 und 170903 fallen
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Gips
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Was ist Gips und wo wird er verwendet?
Unter Gipsabfällen versteht man Materialien auf Basis von Kalziumsulfat, die frei von nicht-mineralischen Stoffen wie Dämmstoffen, Holz oder Befestigungen aus Metall sind. In der Regel handelt es sich um Wand-und Deckenbestandteile, die beispielsweise bei Renovierungs-, Bau- oder Abbrucharbeiten anfallen. Gips ist ein Naturprodukt, weist aber hohe Sulfatwerte auf. Möchten Sie Gips entsorgen, kann dieser folglich nicht als Bauschutt behandelt, sondern muss separat gesammelt werden.
Zu den Gipsabfällen zählen:
- Gips
- Rigips
- Gipsplatten
Gips entsorgen und recyceln:
„Gips ist gemäß GewAbfV gesondert von Bauschutt zu entsorgen“. Früher wurden alle Gipsabfälle deponiert, mittlerweile können sie jedoch durch Recyclingprozesse für Neuproduktionen verwendet werden. Gips lässt sich auch als schwefelhaltiges Düngemittel oder im Zuge von Restaurierungsmaßnahmen als Recycling-Gips verwerten.
AVV-Nummern:
170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Glasbausteine
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Was sind Glasbausteine und wo werden sie verbaut?
Glasbausteine sind quaderförmige Bauteile, die der Konstruktion lichtdurchlässiger Wände im Innen- und Außenbereich von Gebäuden dienen. Sie bestehen normalerweise aus zwei miteinander verschmolzenen Halbschalen aus Pressglas. In den 1960/70er Jahren wurden sie vor allem für Außenwände von Treppenhäusern oder in Badezimmern verwendet.
Glasbausteine entsorgen und verwerten:
Wer Glasbausteine entsorgen möchte, sollte die Menge berücksichtigen:
Geringere Mengen von Glasbausteinen können anteilig im Bauschutt entsorgt werden.
Größere Mengen und Monofraktionen eignen sich als Rohstoff zur Wiederverwertung.
AVV-Nummern:
170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen,
die unter 170106 fallen
170202 Glas
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Grünschnitt
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Was versteht man unter Grünschnitt?
Als Grünschnitt werden alle pflanzlichen Abfälle zur Kompostierung bezeichnet. Dabei handelt es sich meist um Grünschnitt, Laub, Äste, Rasenschnitt oder kleinere Stammhölzer. Möchten Sie Grünschnitt entsorgen, dürfen darin keine Fremdstoffe enthalten sein.
Zu Grünschnitt zählen:
- Gartenabfälle
- Grünschnitt
- Strauchschnitt
- Stammholz (max. Durchmesser 0,3m; max. Länge 2m)
- Rinden
- Laub
- Stroh
- Unkraut
- Astholz
- Fallobst
- Gemähtes Gras Sträucher Heckenschnitt Grasschnitt Blumen und Pflanzen
Grünschnitt entsorgen und verwerten:
Vor der Entsorgung von Grünschnitt ist möglicherweise zuerst eine Trennung in hartes (Äste, Stammholz) und weiches Material (Laub, Grasschnitt) nötig. Hartes Material kann zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet werden. Weiches Material wird hingegen meist durch Kompostierung oder Rotte verwertet, während die enthaltene Organik durch Kleinstlebewesen und Sauerstoffzufuhr zersetzt wird. Durch Siebung aufbereitet, entsteht daraus Kompost – ein natürlicher, vollwertiger Dünger, der im Garten oder in der Landwirtschaft zur Bodenverbesserung eingesetzt wird.
AVV-Nummern:
200138 Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält
200201 biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Holz AI-AIII
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
Tondachziegel
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Altholzkategorien:
Altholzkategorien:
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt.
Pre-consumer Material oder Post-consumer Material:
Gemäß der FSC-Richtlinie wird bei der Annahme von Holz zwischen pre-consumer Material und post-consumer Material unterschieden.
Bei post-consumer Material handelt es sich um Gebrauchtholz, das regulär nach seiner Nutzung entsorgt und durch Recycling zurück in den Stoffkreislauf geführt wird, z. B. zur Produktion von Spanplatten.
Pre-consumer Material hingegen entsteht unfreiwillig und wird nicht für einen spezifischen Nutzen hergestellt. Dazu zählen beispielsweise Verschnittreste oder zurückgewiesene Holzprodukte.
Kategorie A1 bezeichnet Holz, das naturbelassen ist oder lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Zudem darf AI Holz bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt worden sein.
Unbehandeltes Holz der Kategorie AI lässt sich optimal stofflich zu Recycling-Hackschnitzel für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Metall- oder Eisenbeschläge können dabei abgeschieden werden, Die Verwertungsmöglichkeiten für AI Holz regelt die Altholzverordnung, in der auch Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgeschrieben sind. Verwertungsalternativen sind die Gewinnung von Synthesegas zur chemischen Nutzung oder die Herstellung von Aktiv- oder Industrieholzkohle.
AVV-Nummern:
150103 Verpackungen aus Holz
200138 Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Altholz ist der Kategorie A2 zuzuordnen, wenn es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden.
Kategorie AII Holz entsorgen und verwerten:
Möchten Sie AII Holz entsorgen, bietet sich primär die stoffliche Verwertung an, es ist aber auch eine thermische Verwertung möglich. Gemischtes Holz der Kategorie AII lässt sich z. B. stofflich zu Recycling-Hackschnitzeln für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Metall- oder Eisenbeschläge können dabei abgeschieden werden. Die Verwertungsmöglichkeiten regelt die Altholzverordnung, in der auch Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgelegt sind. Verwertungsalternativen sind die Gewinnung von Synthesegas zur chemischen Nutzung aus dem Altholz der Kategorie AII oder die Verarbeitung zu Aktiv- oder Industrieholzkohle.
Auch eine energetische Verwertung nach BImSchG in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken ist möglich, sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten.
Sie können das Altholz der Kategorie AII mit Metall und Eisen bei uns abliefern. Sollten Störstoffe enthalten sein, sprechen Sie uns darauf an und wir finden eine Lösung.
AVV-Nummern:
170201 Holz als Bau- und Abbruchabfall
200138 Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Altholz ist der Kategorie AIII zuzuordnen, wenn es sich um Holz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden. Mengenmäßig fällt Altholz AIII am geringsten an.
Holz mit halogenorganischen Beschichtungen lässt sich stofflich zu Recycling-Hackschnitzel für die Spanplattenindustrie aufbereiten. Vorab müssen die Beschichtungen durch eine Vorbehandlung entfernt werden. Die weiteren Verwertungsmöglichkeiten (Gewinnung von Synthesegas, Herstellung von Aktiv- oder Industrieholzkohle) regelt die Altholzverordnung. In dieser sind auch die Schadstoffgrenzwerte für die Holzhackschnitzel festgeschrieben. Gemischtes Holz der Kategorie AIII eignet sich auch für eine energetische Verwertung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken – sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten. Auf diese Weise kann das Altholz die Primärenergieträger ersetzen.
AVV-Nummern:
170201 Holz als Bau- und Abbruchabfall
200138 Holz als Siedlungsabfall, das keine gefährlichen Stoffe enthält
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Holz AIV
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Altholzkategorie AIV:
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab.
Holz der Kategorie AIV liegt vor, wenn das Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, oder aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann
(ausgenommen PCB-Altholz).
Zu Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (zum Beispiel Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren, unbehandelte Dachstühle)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
- Sortimente aus der Landwirtschaft (z. B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
- Kabeltrommeln (Herstellung vor 1989) Munitionskisten
- Altholz aus Schadensfällen (zum Beispiel Brandholz)
- Altholz aus industrieller Anwendung
- (zum Beispiel Industriefußböden, Kühltürme)
Kategorie AIV Holz entsorgen und verwerten:
In Bayern herrscht für die Entsorgung von Holz der Kategorie AIV ein Sonderfall. Hier muss in Entsorgungsnachweisen zwischen drei verschiedenen AIV Holz Kategorien unterschieden werden: Althölzer, die den Schadstoff PAK enthalten (Bahnschwellen), halogenorganischen Althölzer (Konstruktionshölzern) und AIV Hölzern mit schwermetallhaltiger Belastung (Fensterhölzern). Diese Altholzkategorie können in Heizkraftwerken oder als Ersatzbrennstoff in Zementkraftwerken nach BImSchG energetisch verwertet werden, sofern die Schadstoffbelastungen die Genehmigungskriterien der Anlage nicht überschreiten. Je nach Menge und Herkunft sind Nachweisdokumente für die Entsorgung von Holz der Kategorie AIV nötig.
AVV-Nummern:
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (gefährlicher Abfall)
200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält (gefährlicher Abfall)
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Mineralwolle
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
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Was ist Mineralwolle und wofür wird sie verwendet?
Künstliche Mineralfasern, abgekürzt KMF, werden umgangssprachlich auch als Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, Kamilit oder Kamelit bezeichnet. Genutzt werden sie hauptsächlich als Dämmmaterial. Die Mineralfasern, die mit einem RAL-Gütezeichen gezeichnet sind, sind gesundheitlich unbedenklich. Jedoch stehen die Fasern bei KMF, die bis ins Jahr 2000 hergestellt wurden, im Verdacht, krebserregend zu sein. Möchten Sie Mineralwolle entsorgen, dürfen keine Mineralfaserplatten enthalten sein.
Mineralwolle entsorgen:
Die künstlichen Mineralfasern können nur schwer verwertet werden und werden daher zur Beseitigung abgegeben. Hierzu ist es notwendig, dass die Mineralfaserwolle in Big Bags staubdicht verpackt ist. Durch Verpressung des Materials und der erneuten Verpackung wird Deponieraum eingespart.
Zu diesem Thema empfehlen wir folgenden Artikel:
Volumenreduzierung von Mineralfaserabfällen vor der Deponierung (siehe Jahresbericht Gewerbeaufsicht 2015, Seite 66+67)
Die Entsorgung von Mineralwolle kann über den Abfallschlüssel 170604 (ungefährlich) erfolgen. Allerdings ist hierzu der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei dem zu entsorgenden Material tatsächlich um ungefährliche Mineralfaserwolle handelt.
Im Regelfall wird das Dämmmaterial im Eingang und im Ausgang als gefährlicher Abfall mit der AVV 170603* behandelt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_32_kuenstliche_mineralfasern.pdf
Gemäß des Bayerischen Abfallgesetzes und des Abfallwirtschaftsgesetzes ist Mineralwolle andienungspflichtig und daher bei der jeweiligen Gebietskörperschaft abzugeben.
Verpackt in Big Bags, AVV-Nummern:
170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603* fällt
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Sperrmüll
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Was versteht man unter Sperrmüll und welche Materialien enthält er?
Als Sperrmüll werden Abfälle aus Privathaushalten und Gewerben bezeichnet, die für eine Entsorgung über den Hausmüll zu sperrig sind. Sperrmüll fällt beispielsweise bei Entrümpelungen an. Er besteht vorrangig aus Holz und Metall, es können aber auch Kunststoffe und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) enthalten sein.
Zum Sperrmüll zählt:
Zum Sperrmüll zählt nicht:
- Möbel, Schränke und Regale Teppichböden und Fußbodenbeläge Hölzerne Gebrauchsgegenstände
- Schrott
- Bettgestelle
- Fahrräder
- Matratzen
- Einrichtungsgegenstände
- Fenster und Türen ohne Glas
- Spielzeug
- Generell sperrige Gegenstände aus Haushalt und Garten
- Elektronikgeräte
- Dachpappe und bitumenhaltige Materialien Mineralfasern/Glaswolle/Steinwolle Farben, Lacke und Lösungsmittel Sonstige Flüssigkeiten
- Stäube und staubende Materialien Asbesthaltige Materialien
- Batterien
- Druckbehälter, wie Spraydosen oder Gasbehälter
- Medizinische Abfälle
Sperrmüll entsorgen und recyceln:
Wenn wir Sperrmüll entsorgen, werden Holz, Metalle, Kunststoffe und PPK aussortiert und einem stofflichen Recycling zugeführt. Die Restfraktionen werden in unserer Gewerbemüllaufbereitungsanlage zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet und anschließend in Kraftwerken und Zementwerken zur Energiegewinnung eingesetzt.
Potenzial der Baustoffverwertung - Anmerkung:
Im Zuge von Bau- und Abrissverfahren fallen in Deutschland jährlich ca. 200 Millionen Tonnen Baustellenabfälle an. Etwa 25-30% der Abfälle bestehen aus mineralischem Bauschutt, der potenziell stofflich wiederverwertet werden kann. Verantwortliche Personen wie Bauherren und Abrissleiter sollten deshalb Sorge dafür tragen, Abfälle auf der Baustelle von Anfang an möglichst sortenrein zu erfassen, um Ressourcen zu bewahren. Zudem sind die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
AVV-Nummern:
200307 Sperrmüll als Siedlungsabfall
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Steiniger Erdaushub
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
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Was ist Erdaushub und welche Menge kann entsorgt werden?
Unter Erdaushub versteht man die Erde, die zum Zwecke einer Baumaßnahme aus dem Boden ausgehoben wird. Soll Erde entsorgt werden, muss die Menge berücksichtigt werden.
Kleinmengen bis 50 t können als steiniger Erdaushub angenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Boden sauber und unbelastet ist und kein Verdacht einer Altlast besteht. Dieses muss vom Abfallerzeuger durch eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls bestätigt werden. Besteht ein konkreter Verdachtsfall über eine Verunreinigung (Vorbenutzung, Unfälle, etc.) bzw. bei Mengen ab 50 t, werden eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) und eine Materialprobe zur Bewertung benötigt.
Im Erdaushub enthalten sein dürfen:
- Sand
- Ton
- Mutterboden
- Kies
- Steine
- Grasboden (ohne Grasnarbe) Lehm
Erdaushub entsorgen und recyceln:
Möchten Sie Erdaushub entsorgen, sollte er sortenrein angeliefert werden - also möglichst frei von Fremdanteilen wie beispielsweise Bauschutt. So wird eine Wiederverwertung erleichtert. Liegt keine Schadstoffbelastung vor, kann der Aushub nach einer Aufbereitung für Baumaßnahmen wiederverwendet werden. Je nach Höhe der Schadstoffbelastung, wird der Aushub entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.
AVV-Nummern:
170503* Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Was ist Baggergut?
Baggergut ist Bodenmaterial, das im Rahmen von Unterhaltungs-, Neu- und Ausbaumaßnahmen aus oder an Gewässern entnommen wird.
Zum Baggergut zählen:
- Sedimente der Gewässersohle
- Böden aus dem unmittelbaren Umfeld des Gewässerbettes
- Oberböden im Ufer- oder Überschwemmungsbereich von Gewässern
Besteht ein konkreter Verdachtsfall über eine Verunreinigung (Vorbenutzung, Unfälle, etc.) muss vorab eine Analyse gemäß der aktuell gültigen Rechtslage erfolgen und eingereicht werden. Baggergut zur Entsorgung wird zunächst einer mineralischen Aufbereitung unterzogen und anschließend, je nach Schadstoffbelastung, entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff, oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.
AVV-Nummern:
170505* Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält
170506 Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 170505 fällt
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Styropor
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
Tondachziegel
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Was ist Styropor?
Styropor ist ein Markenname für expandiertes Polystyrol (EPS), das durch kleine sichtbare Kügelchen auf der Oberfläche erkennbar ist. Dieser Hartschaumstoff, wie auch XPS- und PU-Dämmungen, wird aus Erdöl hergestellt und ist brennbar. Um die Feuerverbreitung zu verhindern, werden die Platten mit Brandschutzmitteln behandelt. Früher wurde dafür Hexabromcyclododecan (HBCD) verwendet, das mittlerweile als gesundheitsschädlich gilt und verboten ist. Heute wird Polymer-FR als Brandschutzmittel eingesetzt. Bei der Sanierung und dem Abtransport von Gebäuden mit Polystyrol-Dämmung ist dies zu berücksichtigen.
Zum Styropor zählt:
Zum Styropor zählt nicht:
- EPS Dämmplatten mit Kaufdatum NACH 2014
- Styropor Dämmplatten
- Weiße und bunte EPS Dämmplatten getrennt in Säcken erfassen!
- z. B. von SG Weber, BACHL, BROHLBURG, HIRSCH Porozell, Lippstädter Hartschaum, RYGOL, swisspor, WKI
- Keine Anhaftungen aus PU-Kleber, Mörtel oder Bitumen
- XPS (z.B Styrodur)
- PU- / PIR-Hartschaumplatten
- Stein- oder Glaswolle (Dämmwolle) HBCD haltige Materialien Holzweichfaserplatten
- Asbest
- Teer- und Bitumenhaltige Stoffe (z.B. Dachpappe)
Styropor entsorgen und recyceln:
Neues Styropor (nach 2014):
Styropor in Wärmedämmverbundsystemen und an Fassaden enthält oft Fremdstoffe wie Putz und Kleber, die vor der Entsorgung entfernt werden müssen. Sauberes Styropor kann vollständig recycelt werden, oft zu neuen Dämmplatten.
Altes Styropor (vor 1993 & vor 2014):
Styroporplatten von vor 1993 enthalten oft FCKW, während Platten bis 2014 mit HBCD belastet sein können, das seit 2016 als Sondermüll gilt. Diese müssen separat entsorgt werden. Spezielle Müllverbrennungsanlagen können FCKW und HBCD aus dem Rauch filtern. Der Abtransport von HBCD-haltigen Platten muss genau dokumentiert werden.
AVV-Nummern:
150102 Verpackungsstyropor, EPS aus Verpackung
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
Tondachziegel
Asbest
Bauschutt
Baustellenmischabfall
Gips
Glasbausteine
Grünschnitt
Holz AI-AII
Holz AIV
Mineralwolle
Sperrmüll
Steiniger Erdaushub
Styropor
Tondachziegel
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Woraus bestehen Ziegel?
Bei Ziegeln handelt es sich um künstlich hergestellten Stein, der aus tonhaltigem Lehm geformt und anschließend gebrannt wird. Ziegel werden in der Regel als Mauerziegel oder Dachziegel verwendet. Die frisch gepressten Ziegel enthalten anfangs noch zu ca. 60 Vol.-% Tone und Lehme und zu ca. 40 Vol.-%wassergefüllte Poren. Durch den Brennvorgang werden diese ausgetrocknet.
Zu den Ziegelabfällen zählen:
- Mauerziegel (Ziegelsteine)
- Tondachplatten (Dachziegel)
Ziegel entsorgen und recyceln:
Möchten Sie Dachziegel entsorgen, sollten diese unbedingt getrennt gesammelt werden. So eignen sich Ziegel für eine mechanische Aufbereitung oder für die Weiterverwendung. Zum Beispiel als nachhaltiger Zuschlagsstoff für den Klinkerprozess oder Substituent von Rohstoffen. In der sortenreinen Sammlung von Ziegeln dürfen nur Ziegelsteine und Dachziegel aus Ton und keinerlei Fremdstoffe enthalten sein. Mineralgemische aus Ziegelsteinen und Dachziegeln können für den Weg- und Straßenbau oder als Drainagematerial, beispielsweise beim Bau von Rohrleitungen, eingesetzt werden.
AVV-Nummern:
170102 Ziegel als Bau- und Abbruchabfall
Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit * gekennzeichneten gefährlichen Abfälle unterliegen der Nachweisverordnung (NachwV).
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