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Containerleitfaden

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Alles Wissenswerte zu:

Asbest

Unter asbesthaltigen Abfällen versteht man eine Gruppe von faserförmigen Mineralien, die aufgrund ihrer vielseitigen Eigenschaften (z.B. thermische Beständigkeit und Faserstruktur) für eine Vielzahl technischer Anwendungen sehr interessant ist.

In den Asbest-Container darf:

In den Asbest-Container darf NICHT: *

*Diese Liste beinhaltet nur eine Reihe an Beispielen von Stoffen, die nicht in den Container gefüllt werden dürfen. Bei Unsicherheit über einen Stoff, der hier nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns!

Alle Asbestabfälle müssen in BigBags oder in Fässern, die für Asbest geeignet sind, staubdicht verpackt sein. Bei Unsicherheiten, wenden Sie sich an uns!

Alles Wissenswerte zu:

Bauschutt

Als gemischter Bauschutt werden Baustellenabfälle bezeichnet, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallen. Bauschutt besteht ausschlhießlich aus mineralischen Baumaterialen. Darin unterscheidet er sich vom Baustellenmischabfall, der auch nicht-mineralische Abfälle enthält. Wer Bauschutt entsorgen möchte, sollte daher darauf achten, dass keine Störmaterialen enthalten sind.

Zum gemischten Bauschutt zählen:

Nicht zum gemischten Bauschutt gehören: *

Alles Wissenswerte zu:

Baustellen­mischabfall

Baustellenmischabfälle entstehen in Baubetrieben, beispielsweise bei Neubauten, Umbauten und Entkernungen von Häusern oder Wohnungen. Im Gegensatz zum Bauschutt, der ausschließlich aus mineralischen Abfällen besteht, finden sich im Baustellenmischabfall auch sonstige Baumaterialien wie Holz, Kunststoffe, Metalle, Papier, Pappe, Kartonagen und Folien. Der Unterschied zum hausmüllähnlichen Gewerbeabfall besteht vor allem in den höheren Bestandteilen an Holz, Metall und mineralischen Gemischen. Dabei dürfen ausschließlich feste Stoffe in den Mischabfall- Container. Flüssigkeiten sind gesondert zu entsorgen.

Zum gemischten Bauschutt zählen:

Nicht zum gemischten Bauschutt gehören: *

Alles Wissenswerte zu:

Gips

Unter Gipsabfällen versteht man Materialien auf Basis von Kalziumsulfat, die frei von nicht-mineralischen Stoffen wie Dämmstoffen, Holz oder Befestigungen aus Metall sind. In der Regel handelt es sich um Wand- und Deckenbestandteile, die beispielsweise bei Renovierungs- , Bau- oder Abbrucharbeiten anfallen. Gips ist ein Naturprodukt, weist aber hohe Sulfatwerte auf. Möchten Sie Gips entsorgen, kann dieser folglich nicht als Bauschutt behandelt, sondern muss separat gesammelt werden.

Zu den Gipsabfällen zählen:

Alles Wissenswerte zu:

Grünschnitt

Als Grünschnitt werden alle pflanzlichen Abfälle zur Kompostierung bezeichnet. Dabei handelt es sich meist um Grünschnitt, Laub, Äste, Rasenschnitt oder kleinere Stammhölzer. Möchten Sie Grünschnitt entsorgen, dürfen darin keine Fremdstoffe enthalten sein.

Zu Grünschnitt zählen:

Zu Grünschnitt zählen:

Alles Wissenswerte zu:

Holz AI-AII

Pre-consumer Material oder Post-consumer Material:
Gemäß der FSC-Richtlinie wird bei der Annahme von Holz zwischen pre-consumer Material und post-consumer Material unterschieden.
Bei post-consumer Material handelt es sich um Gebrauchtholz, das regulär nach seiner Nutzung entsorgt und durch Recycling zurück in den Stoffkreislauf geführt wird, z. B. zur Produktion von Spanplatten.
Pre-consumer Material hingegen entsteht unfreiwillig und wird nicht für einen spezifischen Nutzen hergestellt. Dazu zählen beispielsweise Verschnittreste oder zurückgewiesene Holzprodukte.

Altholzkategorien:
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die
Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt.

Altholz AI

Kategorie A1 bezeichnet Holz, das naturbelassen ist oder lediglich mechanisch bearbeitet wurde. Zudem darf AI Holz bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt worden sein.

Altholz AII

Altholz ist der Kategorie A2 zuzuordnen, wenn es sich um verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden.

Altholz AIII

Altholz ist der Kategorie AIII zuzuordnen, wenn es sich um Holz mit halogenorganischen Verbindungen (PVC) in der Beschichtung handelt und keine Holzschutzmittel verwendet wurden. Mengenmäßig fällt Altholz AIII am geringsten an.

Zu Holzabfällen der Kategorie AI zählen:

Zu Holzabfällen der Kategorie AII zählen:

Zu Holzabfällen der Kategorie AIII zählen:

Alles Wissenswerte zu:

Holz AIV

Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt. Die Zuordnung hängt von der Belastung des Holzes mit Schadstoffen ab. Holz der Kategorie AIV liegt vor, wenn das Holz mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, oder aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann (ausgenommen PCB-Altholz).

Zu Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:

Zu Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:

Alles Wissenswerte zu:

Mineralwolle

Künstliche Mineralfasern, abgekürzt KMF, werden umgangssprachlich auch als Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, Kamilit oder Kamelit bezeichnet. Genutzt werden sie hauptsächlich als Dämmmaterial. Die Mineralfasern, die mit einem RAL-Gütezeichen gezeichnet sind, sind gesundheitlich unbedenklich. Jedoch stehen die Fasern bei KMF, die bis ins Jahr 2000 hergestellt wurden, im Verdacht, krebserregend zu sein. Möchten Sie Mineralwolle entsorgen, dürfen keine Mineralfaserplatten enthalten sein.

Zu Mineralwolle gehören:

Nicht zu Mineralwolle gehören: *

Alles Wissenswerte zu:

Sperrmüll

Als Sperrmüll werden Abfälle aus Privathaushalten und Gewerben bezeichnet, die für eine Entsorgung über den Hausmüll zu sperrig sind. Sperrmüll fällt beispielsweise bei Entrümpelungen an. Er besteht vorrangig aus Holz und Metall, es können aber auch Kunststoffe und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) enthalten sein.

Zum Sperrmüll zählt:

Zum Sperrmüll zählt nicht:

Alles Wissenswerte zu:

Steiniger Erdaushub

Unter Erdaushub versteht man die Erde, die zum Zwecke einer Baumaßnahme aus dem Boden ausgehoben wird. Soll Erde entsorgt werden, muss die Menge berücksichtigt werden. Kleinmengen bis 50 t können als steiniger Erdaushub angenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Boden sauber und unbelastet ist und kein Verdacht einer Altlast besteht. Dieses muss vom Abfallerzeuger durch eine grundlegende Charakterisierung des Abfalls bestätigt werden. Besteht ein konkreter Verdachtsfall über eine Verunreinigung (Vorbenutzung, Unfälle, etc.) bzw. bei Mengen ab 50 t, werden eine Deklarationsanalyse (Nachweis über die professionelle Beurteilung des Materials im Hinblick auf Schadstoffe) und eine Materialprobe zur Bewertung benötigt.

Im Erdaushub enthalten sein dürfen:

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Andere Abfallarten

Absetzcontainer offen

3 cbm

5 cbm

7 cbm

10 cbm

Länge

1,80 m

2,90 m

3,20 m

4,00 m

Breite

1,75 m

1,75 m

1,75 m

1,75 m

Höhe

1,35 m

1,35 m

1,50 m

1,50 m

Absetzcontainer offen

3 cbm

5 cbm

7cbm

Länge

1,80 m

2,90 m

3,20 m

Breite

1,75 m

1,75 m

1,75 m

Höhe

1,35 m

1,35 m

1,50 m

Absetzcontainer mit Deckel

3 cbm

5 cbm

7 cbm

10 cbm

Länge

2,00 m

2,30 m

3,80 m

4,00 m

Breite

1,75 m

1,75 m

1,75 m

1,75 m

Höhe

1,30 m

1,35 m

1,55 m

1,55 m

Absetzcontainer befahrbar mit Klappe

5 cbm

7cbm

Länge

3,20 m

4,00 m

Breite

1,75 m

1,75 m

Höhe

1,50 m

1,50 m

Absetzcontainer begehbar mit Türen (20m³)

20 cbm

Länge

4,80 m

Breite

1,75 m

Höhe

2,40 m

Abrollcontainer mit Türen

15 cbm

Länge

6,50 m

Breite

2,35 m

Höhe

1,00 m

Abrollcontainer mit Türen (15/27/38m³)

15 cbm

27 cbm

38 cbm

Länge

1,80 m

2,90 m

3,20 m

Breite

1,75 m

1,75 m

1,75 m

Höhe

1,35 m

1,35 m

1,50 m

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Wo soll der Container abgestellt werden?

Kontaktdaten:













Zusammenfassung:

Abfallart:
Bauschutt
Container:
10 m³
Anlieferung:
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Abholung:
Freitag, 18. Juli 2024
Stellung:
Privat
Containertausch:
keiner vorgesehen