Containerleitfaden
Schritt für Schritt zum passenden Container
1. Abfallart auswählen
2. Container aussuchen
3. Lieferdaten ausfüllen
4. Anfrage stellen
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Alles Wissenswerte zu:
Asbest
Unter asbesthaltigen Abfällen versteht man eine Gruppe von faserförmigen Mineralien, die aufgrund ihrer vielseitigen Eigenschaften (z.B. thermische Beständigkeit und Faserstruktur) für eine Vielzahl technischer Anwendungen sehr interessant ist.
In den Asbest-Container darf:
- Eternit
- Eternitplatten
- Welleternitplatten
- Eternit-Blumenkästen
- Asbest-Blumenkästen
- Wellasbest
- Asbestzementrohre
In den Asbest-Container darf NICHT: *
- Asbesthaltiges Dämmmaterial
- Asbesthaltige Dachpappe
*Diese Liste beinhaltet nur eine Reihe an Beispielen von Stoffen, die nicht in den Container gefüllt werden dürfen. Bei Unsicherheit über einen Stoff, der hier nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns!
Alle Asbestabfälle müssen in BigBags oder in Fässern, die für Asbest geeignet sind, staubdicht verpackt sein. Bei Unsicherheiten, wenden Sie sich an uns!
Alles Wissenswerte zu:
Bauschutt
Als gemischter Bauschutt werden Baustellenabfälle bezeichnet, die bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallen. Bauschutt besteht ausschlhießlich aus mineralischen Baumaterialen. Darin unterscheidet er sich vom Baustellenmischabfall, der auch nicht-mineralische Abfälle enthält. Wer Bauschutt entsorgen möchte, sollte daher darauf achten, dass keine Störmaterialen enthalten sind.
Zum gemischten Bauschutt zählen:
- Ziegel
- Porzellan und Keramik (z.B. Poltergut)
- Fliesen (z.B. Küchen- oder Badezimmerfließen)
- Putzreste
- Mörtel
- Beton ohne Bewehrung
- Klinkersteine
- Mauersteine
- Pflastersteine
- Natursteine und Felsen
- Dachziegel
Nicht zum gemischten Bauschutt gehören: *
- Glasabfälle
- Holzreste und Sägespäne
- Bodenaushub wie Erde, Lehm, Kies und Sand
- Metall wie Heizkörper und Kabel
- Flüssige Abfälle
- Staubförmige Materialen
- Gips
- Schamottsteine
- Strahlsand
- Ytong
- Gips
Alles Wissenswerte zu:
Baustellenmischabfall
Baustellenmischabfälle entstehen in Baubetrieben, beispielsweise bei Neubauten, Umbauten und Entkernungen von Häusern oder Wohnungen. Im Gegensatz zum Bauschutt, der ausschließlich aus mineralischen Abfällen besteht, finden sich im Baustellenmischabfall auch sonstige Baumaterialien wie Holz, Kunststoffe, Metalle, Papier, Pappe, Kartonagen und Folien. Der Unterschied zum hausmüllähnlichen Gewerbeabfall besteht vor allem in den höheren Bestandteilen an Holz, Metall und mineralischen Gemischen. Dabei dürfen ausschließlich feste Stoffe in den Mischabfall- Container. Flüssigkeiten sind gesondert zu entsorgen.
Zum gemischten Bauschutt zählen:
- Bauschutt (in geringen Mengen)
- Metallschrott, z.B. Moniereisen, Heizkörper,
- Holz, z.B. Bau- und Abbruchholz, auch lackiert
- Papier, z.B. leere Zementsäcke
- Kabel und Rohre
- Tapetenreste
- Teppichboden
- Folienreste
- Styropor (Verpackungsstyropor)
Nicht zum gemischten Bauschutt gehören: *
- künstliche Mineralfasern (z.B. Dämmmaterial)
- Steinwolle, Glaswolle
- Asphalt
- Elektronikschrott
- Asbest
- Gips / Ytong
- HBCD-haltige Abfälle
- Imprägnierte Außenhölzer (Fensterholz, ...)
- Farben und Lacke, Chemikalien
- Batterien
- Hausmüll, z.B. Bio/Grünabfälle
- Lebensmittel und Konservendosen
- Ölhaltige Abfälle, z.B. Ölfilter aus KFZ-Werkstätten
- Generell flüssige, staubende oder gefährliche Abfälle
Alles Wissenswerte zu:
Gips
Zu den Gipsabfällen zählen:
- Gips
- Rigips
- Gipsplatten
Alles Wissenswerte zu:
Grünschnitt
Zu Grünschnitt zählen:
- Gartenabfälle
- Grünschnitt
- Strauchschnitt
- Stammholz (Max. Durchm. 0,3m; Länge 2m)
- Rinden
- Laub
- Stroh
- Unkraut
Zu Grünschnitt zählen:
- Astholz
- Fallobst
- Gemähtes Grad
- Sträucher
- Heckenschnitt
- Grasschnitt
- Blumen und Pflanzen
Alles Wissenswerte zu:
Holz AI-AII
Pre-consumer Material oder Post-consumer Material:
Gemäß der FSC-Richtlinie wird bei der Annahme von Holz zwischen pre-consumer Material und post-consumer Material unterschieden.
Bei post-consumer Material handelt es sich um Gebrauchtholz, das regulär nach seiner Nutzung entsorgt und durch Recycling zurück in den Stoffkreislauf geführt wird, z. B. zur Produktion von Spanplatten.
Pre-consumer Material hingegen entsteht unfreiwillig und wird nicht für einen spezifischen Nutzen hergestellt. Dazu zählen beispielsweise Verschnittreste oder zurückgewiesene Holzprodukte.
Altholzkategorien:
Altholz wird gemäß der Altholzverordnung in die Altholzkategorien A1 bis A4 und die
Sonderkategorie PCB-Altholz eingeteilt.
Altholz AI
Altholz AII
Altholz AIII
Zu Holzabfällen der Kategorie AI zählen:
- Verschnitt, Abschnitte und Späne von naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz (z.B. EU-Paletten)
- Transportkisten, Obst- und Gemüsekisten
- Kabeltrommeln aus Vollholz (hergestellt nach 1989)
- naturbelassenes Vollholz von Baustellen
- Vollholzmöbel
Zu Holzabfällen der Kategorie AII zählen:
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandelten Holz (ohne schädliche Verunreinigungen)
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Schalhölzer von Baustellen
- Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen
- Bauspanplatten
- Möbel ohne PVC-Beschichtungen
Zu Holzabfällen der Kategorie AIII zählen:
- Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien
- Möbel mit PVC-Beschichtungen
- Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
Alles Wissenswerte zu:
Holz AIV
Zu Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:
- Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (zum Beispiel Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren, unbehandelte Dachstühle)
- Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
- Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
- Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
Zu Holzabfällen der Kategorie AIV zählen:
- Sortimente aus der Landwirtschaft (z.B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
- Kabeltrommeln (hergestellt vor 1989)
- Munitionskisten
- Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
- Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme)
Alles Wissenswerte zu:
Mineralwolle
Zu Mineralwolle gehören:
- KMF-Dämmung
- Dämmwolle
- Steinwolle
Nicht zu Mineralwolle gehören: *
- lose Mineralwolle
Alles Wissenswerte zu:
Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählt:
- Möbel, Schränke und Regale
- Teppichböden und Fußbodenbeläge
- Hölzerne Gebrauchsgegenstände
- Schrott
- Bettgestelle
- Fahrräder
- Matratzen
- Einrichtungsgegenstände
- Fenster und Türen ohne Glas
- Spielzeug
- Generell sperrige Gegenstände aus Haushalt und Garten
Zum Sperrmüll zählt nicht:
- Elektronikgeräte
- Dachpappe und bitumenhaltige Materialien
- Mineralfasern / Glaswolle / Steinwolle
- Farben, Lacke und Lösungsmittel
- Sonstige Flüssigkeiten
- Stäube und staubende Materialien
- Asbesthaltige Materialien
- Batterien
- Druckbehälter, wie Spraydosen oder Gasbehälter
- Medizinische Abfälle
Alles Wissenswerte zu:
Steiniger Erdaushub
Im Erdaushub enthalten sein dürfen:
- Sand
- Ton
- Mutterboden
- Kies
- Steine
- Grasboden (ohne Grasnarbe)
- Lehm
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Andere Abfallarten
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